Perimeterdämmung – Kelleraußenwände und Bodenplatte effizient dämmen
Wir von Bauunternehmen Blume aus Ennepetal dämmen und schützen Ihren Keller mit einer Perimeterdämmung.
Sollen einer oder mehrere Ihrer Kellerräume beheizt werden können, weil Sie sich dort z. B. ein Arbeitszimmer oder ein zusätzliches Fernsehzimmer einrichten möchten? Dann ist eine Kellerdämmung mehr als sinnvoll. Aber auch wenn Sie den Keller als reinen Stauraum nutzen möchten, sorgt eine Perimeterdämmung für ein besseres Raumklima im Keller und beugt Schimmelbildung vor.
Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!
Was ist eine Perimeterdämmung?
Mit Perimeterdämmung ist die Wärmedämmschicht gemeint, die unterhalb der Erdoberfläche, also rundherum um die Kelleraußenwände und unter der Bodenplatte verlegt wird. Man spricht hier auch von der Dämmung im erdberührten Bereich. Anders als bei Dämmschichten oberhalb der Erdoberfläche muss sie dem Erddruck standhalten. Zum Einsatz kommen daher druckfeste und wasserdichte Hartschaumplatten. Diese werden auf die Kellerabdichtung geklebt bzw. unter der Bodenplatte (bei Neubauten) verlegt.
Den Keller zu dämmen hilft nicht nur Heizkosten zu senken, sondern trägt auch zu einem angenehmeren Raumklima bei. Gerade im Keller besteht aufgrund von Kälte und Feuchtigkeit ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung, das mit einer Dämmung verringert werden kann.
Vorteile einer Perimeterdämmung:
- Senkung der Heizkosten
- Steigerung des Wohnkomforts durch gesundes Raumklima
- Niedriges Schimmelpilzrisiko
- Schutz der Kellerabdichtung vor mechanischen Beschädigungen
- Klimaschutz durch geringeren CO2-Ausstoß
- Wertsteigerung Ihres Gebäudes
- Schonung der Energieressourcen
Wenn Sie den Keller Ihres Neubaus dämmen möchten oder sich fragen, ob auch eine nachträgliche Kellerdämmung noch möglich ist, sprechen Sie uns an! Wir von Bauunternehmen Blume aus Ennepetal unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung!
Wann braucht man eine Perimeterdämmung?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Keller von Neubauten sowie für Kellersanierungen einen maximalen U-Wert von 0,30 W/(m²K) vor. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Keller, die nach dem 31.12.1983 unter Berücksichtigung der damals geltenden Energiesparvorschriften errichtet oder saniert wurden.